Amtsgericht Wiesbaden reagiert auf Mahnbriefe von Katja Günther

Dienstag, 16. September 2008

Das Amtsgericht Wiesbaden hat erfreulicherweise eine Pressemitteilung zu den von Katja Günther verschickten Mahnbriefen und dem darin erwähnten Urteil vom 04.08.2008 (Az: 93 C 619/08 - 41) herausgegeben. [PDF]

Ein Rechtsstreit um die Erstattung von Rechtsanwaltskosten beim Streit über Online-Verträge sorgt für bundesweite Aufmerksamkeit – aus Sicht des Gerichts aber ohne erkennbaren Grund

In dem o.g. Zivilverfahren klagte ein Internetnutzer gegen einen Online-Dienst auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten, die ihm entstanden waren, da er sich gegen eine aus seiner Sicht ungerechtfertigte Rechnung des Online-Dienstes zur Wehr gesetzt hatte. In diesem Verfahren gelangte der zuständige Richter beim Amtsgericht Wiesbaden zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten besteht, da der Internetnutzer dem Online-Dienst letztendlich keine sittenwidrige Schädigung nachweisen konnte, also keine vorsätzliche Täuschung über die Kostenpflicht der besuchten Internetseiten.

Mit keinem Wort ist das AG Wiesbaden in diesem Urteil darauf eingegangen, ob tatsächlich wirksam ein Vertrag zustande gekommen ist, vielmehr wurde ausdrücklich ausgeführt, dass dies im konkreten Fall dahin stehen kann. Gleichwohl wird das AG Wiesbaden nun mit einer Vielzahl von Anfragen überhäuft. Es melden sich immer wieder Internetnutzer, die ebenfalls von der besagten Firma eine Zahlungsaufforderung für angebliche Online-Dienste erhalten haben und von anwaltlicher Seite unter Berufung auf das Urteil des AG Wiesbaden aufgefordert werden, diese Rechnungen zu zahlen, wobei sogar eine anonymisierte Ausfertigung des Urteils beigefügt
ist.

Um es noch einmal klarzustellen: Das hier verkündete Urteil macht keinerlei Aussagen zur Wirksamkeit eines möglichen Vertrages zwischen dem Internetnutzer und dem Online-Dienst. Das Urteil verneint lediglich Ansprüche des Internetnutzers, der sich sogleich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gegen die aus seiner Sich ungerechtfertigten Forderungen zur Wehr setzt, da der Nutzer dann u.U. nachweisen müsste, dass der
Online-Dienst vorsätzlich gehandelt und seine Kostenpflicht in betrügerischer Absicht verschleiert hat.

Diesen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen. Vielmehr ist dem Amtsgericht Wiesbaden ein Kompliment zu machen: für die prompte Reaktion und die Aufklärung des von Rechtsanwältin Günther veranstalteten Verwirrspiels.

6 Kommentare zu “Amtsgericht Wiesbaden reagiert auf Mahnbriefe von Katja Günther”

  1.  
    1 — lenckenberg, karl
    17. September 2008 | 00:03
     

    Guten Abend, ic habe die Kanzlei bewußt mehrfach aufgefordert, mir die Vertragsunterlagen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen; die jeweiligen Anschreiben liefen über Einschreiben mit Rückschein. Lege ich nun die hierdurch sowie durch Vewaltungs- und Recherchearbeit entstandenen Kosten zugrunde habe ich ANlaß zur Annahme, eine Kostenrechnen auszustellen und den SPies - wenn man so wll - umzukehren. Auch methodisch.
    Macht so etwas übehaupt einen Sinn ?

  2.  
    18. September 2008 | 00:34
     

    […] - Amtsgericht Wiesbaden reagiert auf Mahnbriefe von Katja Günther  […]

  3.  
    3 — papa
    18. September 2008 | 07:42
     

    @karl lenckenberg: eben nicht! Das Urteil besagt genau das Du keine Kosten dem Rechnungssersteller, Mahner, Inkasseur berechnen kannst. Es ist in D nicht verboten, Rechnungen, Mahnungen, Inkasso auszustellen. Eine Zahlungspflicht entsteht erst dann, wenn ein Vertrag zustande kam. Dies passiert weder durch Rechnung, Mahnung, Inkasso. Der Ersteller muss letztendlich nachweisen, dass ein Vertrag vorliegt. Du musst nicht die Nichtexistenz eines Vertrages beweisen! Also nicht reagieren ist immer gut, bestenfalls ein kurzes knackiges Schreiben, Rückweisung und bestenfalls mitteilen, dass Dir kein Vertrag bekannt ist.
    Gruss
    Papa

  4.  
    19. September 2008 | 08:33
     

    […] Verbraucherrechtliches.de: Amtsgericht Wiesbaden reagiert auf Mahnbriefe […]

  5.  
    5 — Frank
    15. Januar 2009 | 21:52
     

    Nachdem ich der “Günther” einen Mahnbescheid über meine Kosten zustellen ließ, wurde prompt widersprochen. So doof kann die also nicht sein.

  6.  
    20. Juni 2010 | 15:54
     

    […] Urteil wird sehr gerne genommen um Angst zu verbreiten. Amtsgericht Wiesbaden reagiert auf Mahnbriefe von Katja Günther Wodurch das Amtsgericht veranlasst sah eine Stellungnahme offen im Internet zu schreiben. […]

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