Rechtsanwältin Katja Günther, Briener Straße 44, 80333 München verschickt seit Monaten tausendfach Mahnungen an Verbraucher, die auf eine der vielen Internetvertragsfallen hereingefallen sind: my-adventskalender.de, lebenserwartung.de, berufs-wahl.de oder routenplaner-server.com - um nur einige zu nennen.
Jedesmal droht sie - bzw. diejenigen, die die Briefe unter ihrem Namen verschicken dürfen - mit gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Verantwortlichen der Briefe wissen offenbar sehr genau, dass sie vor Gericht keine Chance hätten und versuchen daher immer wieder aufs neue die Betroffenen einzuschüchtern.
Nach einer ersten “Mahnung” mit der Drohung einer SCHUFA-Eintragung, einer anschließenden “2. Mahnung” mit er Ankündigung einer “Zahlungsklage”, kam dann noch eine “letzte Mahnung”. In vielen Fällen hatte zuvor auch Rechtsanwalt Höller bereits gemahnt. Viele viele Mahnungen, ohne dass Frau Günther bzw. die Seitenbetreiber sich wirklich trauen, Klage zu erheben.
Der neuste Versuch ist der Versand einer “Ankündigung gerichtliches Klageverfahren”. Aber da Frau Günther offenbar ahnt, dass sie sich mit ihren wiederholten Mahnungen (letzte, allerletzte, allerallerletzte usw.) zunehmend lächerlich macht, greift sie zu einer weiteren Drohgebärde (und kopiert damit die Deutsche Inkassostelle).
Großspurig verkündet sie in ihrem Schreiben
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, Sie auf die aktuelle Rechtsprechung hinzuwesien. In der Anlage habe ich das jüngste Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (vom 4.8.2008 - 93 C 619/08 - 41) beigefügt. Unter Hinweis auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung hat das Amtsgericht Wiesbaden völlig zutreffend und rechtskräftig - gerade im Hinblick auf eine kostenpflichtige Internetseite entscheiden, dass dem Online Dienst Anbieter nicht vorgeworfen werden kann, er hätte die Kostenpflicht der Nutzung der betreffenden Internetseite durch eine irreführende Gestaltung der Seite verschleiert. Das Amtsgericht Wiesbaden hat unmißverständlich für rechtens erkannt, dass einem Internetnutzer, der vor Inanspruchnahme von Onlinediensten seine persönlichen Daten angeben und den AGB des Seitenbetreibers zustimmen muß, zumindest zuzumuten ist, die Hinweise auf der Anmeldeseite zu lesen.
(Hervorhebungen im Original). Gleichzeitig wird dem Adressaten erklärt, dass Frau Günther sich bei Nichtzahlung gezwungen sehe, ohne weitere Vorankündigung das gerichtliche Klageverfahren einzuleiten.
Wieder einmal ein “netter” Versuch, von dem sich die Betroffenen allerdings nicht einschüchtern lassen sollten:
Gegenstand des von Frau Günther zitierten Urteils war keineswegs die Frage, ob die Seiten ordnungsgemäß gestaltet sind und bei denen ein ordnungsgemäßer Vertrag zustande kommen konnte. Das Gericht hatte lediglich darüber zu entscheiden, ob von einer “vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung” der Seitenbetreiber ausgegangen werden kann. Lediglich diesen Vorwurf hat der Richter nicht als erwiesen angesehen. Die Hürden hierfür werden vom Bundesgerichtshof zwar sehr hoch angesetzt, aber dennoch hätte man in diesen Fällen auch gut zu dem Ergebnis einer “vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung” kommen können. Voraussetzung wäre, dass man davon ausgehen kann, dass die Seitenbetreiber die Seiten bewusst so gestaltet haben, um die Kunden in die Fall zu locken. Das hat das Amtsgericht Wiesbaden im vorliegenden Fall offenbar verneint.
Aber selbst wenn man den Seitenbetreibern kein solches Bewusstsein unterstellen will, heißt das noch lange nicht, dass die Seitengestaltung rechtlich in Ordnung ist und damit die Verträge Bestand haben. Es gibt bereits zwei Entscheidungen, in denen die Amtsgerichte genau diese Frage verneint haben. Sowohl das Amtsgericht München als auch das Amtsgericht Hamm haben eine Zahlungspflicht der Betroffenen verneint. Daneben wurde bereits in zahlreichen Wettbewerbsverfahren geurteilt, dass die Seiten eben nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Daher der Ratschlag an die Betroffenen: Lasst euch nicht verunsichern und ignoriert diesen erneuten Einschüchterungsversuch von Rechtsanwältin Günther!
Habe heute auch Post von Frau Katja Günther bekommen.
Sie hat schon wieder eine neue Bankverbindung.
Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
Blz.: 71150000
Konto Nr.:20011706
hallo du
na ja mann mus schon schreiben können aber meine nach name können sie ja nicht schreiben da habe sie echt ne satz mit X gemacht haeb da ne frage köpnnen sie überhabt schreiben???? wenn ja dann sag ich nur DEUSCH 6. mann sag asuch da zu arm arm das sie nicht schreiben können aber ein mächern was noch nicht voll jarig ist aus zu nehmen das ist echt traurig wiesen sie das na ja aber egal. wünsche ihnen noch viel spaß mit irher schöne scheiße und danke für denn coolel nach name denn ich nicht mall aus sprechen kann. LG Kleines mächen
Hallo zusammen! Liebe Katja-Fans!
Auch ich habe heute das erste Schreiben von Frau Katja Günther bekommen!
Dieses Luder hat mich also auch erwischt!
So, da stand dann drauf “Stadtsparkasse Fürstenfeldbruck”!
Wie kann das sein, dass eine Bank ( Stadtsparkasse München ) diese Dame rauswirft und die Sparkasse Fürstenfeldbruck ihr ein Konto eröffnet!
WARUM TUT NIEMAND WAS GEGEN DIESES LUDER????