Rechtsanwältin Katja Günther, Briener Straße 44, 80333 München verschickt seit Monaten tausendfach Mahnungen an Verbraucher, die auf eine der vielen Internetvertragsfallen hereingefallen sind: my-adventskalender.de, lebenserwartung.de, berufs-wahl.de oder routenplaner-server.com - um nur einige zu nennen.
Jedesmal droht sie - bzw. diejenigen, die die Briefe unter ihrem Namen verschicken dürfen - mit gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Verantwortlichen der Briefe wissen offenbar sehr genau, dass sie vor Gericht keine Chance hätten und versuchen daher immer wieder aufs neue die Betroffenen einzuschüchtern.
Nach einer ersten “Mahnung” mit der Drohung einer SCHUFA-Eintragung, einer anschließenden “2. Mahnung” mit er Ankündigung einer “Zahlungsklage”, kam dann noch eine “letzte Mahnung”. In vielen Fällen hatte zuvor auch Rechtsanwalt Höller bereits gemahnt. Viele viele Mahnungen, ohne dass Frau Günther bzw. die Seitenbetreiber sich wirklich trauen, Klage zu erheben.
Der neuste Versuch ist der Versand einer “Ankündigung gerichtliches Klageverfahren”. Aber da Frau Günther offenbar ahnt, dass sie sich mit ihren wiederholten Mahnungen (letzte, allerletzte, allerallerletzte usw.) zunehmend lächerlich macht, greift sie zu einer weiteren Drohgebärde (und kopiert damit die Deutsche Inkassostelle).
Großspurig verkündet sie in ihrem Schreiben
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, Sie auf die aktuelle Rechtsprechung hinzuwesien. In der Anlage habe ich das jüngste Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (vom 4.8.2008 - 93 C 619/08 - 41) beigefügt. Unter Hinweis auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung hat das Amtsgericht Wiesbaden völlig zutreffend und rechtskräftig - gerade im Hinblick auf eine kostenpflichtige Internetseite entscheiden, dass dem Online Dienst Anbieter nicht vorgeworfen werden kann, er hätte die Kostenpflicht der Nutzung der betreffenden Internetseite durch eine irreführende Gestaltung der Seite verschleiert. Das Amtsgericht Wiesbaden hat unmißverständlich für rechtens erkannt, dass einem Internetnutzer, der vor Inanspruchnahme von Onlinediensten seine persönlichen Daten angeben und den AGB des Seitenbetreibers zustimmen muß, zumindest zuzumuten ist, die Hinweise auf der Anmeldeseite zu lesen.
(Hervorhebungen im Original). Gleichzeitig wird dem Adressaten erklärt, dass Frau Günther sich bei Nichtzahlung gezwungen sehe, ohne weitere Vorankündigung das gerichtliche Klageverfahren einzuleiten.
Wieder einmal ein “netter” Versuch, von dem sich die Betroffenen allerdings nicht einschüchtern lassen sollten:
Gegenstand des von Frau Günther zitierten Urteils war keineswegs die Frage, ob die Seiten ordnungsgemäß gestaltet sind und bei denen ein ordnungsgemäßer Vertrag zustande kommen konnte. Das Gericht hatte lediglich darüber zu entscheiden, ob von einer “vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung” der Seitenbetreiber ausgegangen werden kann. Lediglich diesen Vorwurf hat der Richter nicht als erwiesen angesehen. Die Hürden hierfür werden vom Bundesgerichtshof zwar sehr hoch angesetzt, aber dennoch hätte man in diesen Fällen auch gut zu dem Ergebnis einer “vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung” kommen können. Voraussetzung wäre, dass man davon ausgehen kann, dass die Seitenbetreiber die Seiten bewusst so gestaltet haben, um die Kunden in die Fall zu locken. Das hat das Amtsgericht Wiesbaden im vorliegenden Fall offenbar verneint.
Aber selbst wenn man den Seitenbetreibern kein solches Bewusstsein unterstellen will, heißt das noch lange nicht, dass die Seitengestaltung rechtlich in Ordnung ist und damit die Verträge Bestand haben. Es gibt bereits zwei Entscheidungen, in denen die Amtsgerichte genau diese Frage verneint haben. Sowohl das Amtsgericht München als auch das Amtsgericht Hamm haben eine Zahlungspflicht der Betroffenen verneint. Daneben wurde bereits in zahlreichen Wettbewerbsverfahren geurteilt, dass die Seiten eben nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Daher der Ratschlag an die Betroffenen: Lasst euch nicht verunsichern und ignoriert diesen erneuten Einschüchterungsversuch von Rechtsanwältin Günther!
@Helga Beck
Warum sind die letzten Ziffern der Kontonummer geX’t?? Wir möchten sie doch alle wissen um der Sparkasse mitteilen zu können, welchen Gaunern sIe da ein Konto geben.
TIPP!!: Auf keinen Fall auf Irgendtwas reagieren!!
KEIN TELEFONAT
KEINE E-MAIL’S
KEIN SCHRIFTVERKEHR
Jetzt hat es auch mich erwischt. Ich habe sofort Widerspruch eingelegt, aber meine E-Mail kam zurück mit dem Hinweis, daß ich unter einer kostenpflichtigen Telefonnummer anrufen soll.
Interessanterweise ist in der PDF-Datei meine Adresse vermerkt. Ich habe keine Ahnung, wie diese an Frau Katja Günther gelangt ist.
Ach so, sie hat wohl wieder ein neues Konto:
Premium Content GmbH
Kontonummer: 241021xxx
BLZ 440501xx
Sparkasse Dortmund
Wir lassen uns nicht unterkriegen von dieser Frau Günther!
Azockeranwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth hat sich mit einer Schusswaffe selbst getötet.
Hallali die Sau ist tot!!
Unsere “Katja” sollte sich ein Beispiel nehmen!!
Zur Beruhigung, das Konto bei der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling hat sie nicht mehr lange. Meines Wissens noch bis Ende Februar.
Hallo liebe Katja Fans!
Meine Gattin hat Heute auch von dieser Frau Günther einen Brief erhalten und jetzt ist sie nur mehr GF Katja Günther einer Fa. RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH. und die Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling hat ihr sogar ein Konto gegeben, Kt.Nr. hat ja schon ein vorposter aufgeschrieben.
Achja Sie schickt sogar die Mahnungsbriefe nach Österreich
Hallo Michael
Werde dazu beitragen, unserer “Katja” jedes neue Konto madig zu machen!!
Falls unsere “Katja” das liest,
hallo Katja, Deine Gruselbriefe sind echt cool. Lasse sie mir abends im Bett vorlesen, und bekomme dann eine echte Gänsehaut.
HUUUUUUUUU !!!
Wir kriegen Dich noch klein!!
Habe heute auch Post von Frau Katja Günther bekommen.
Sie hat schon wieder eine neue Bankverbindung.
Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
Blz.: 71150000
Konto Nr.:20011706
hallo du
na ja mann mus schon schreiben können aber meine nach name können sie ja nicht schreiben da habe sie echt ne satz mit X gemacht haeb da ne frage köpnnen sie überhabt schreiben???? wenn ja dann sag ich nur DEUSCH 6. mann sag asuch da zu arm arm das sie nicht schreiben können aber ein mächern was noch nicht voll jarig ist aus zu nehmen das ist echt traurig wiesen sie das na ja aber egal. wünsche ihnen noch viel spaß mit irher schöne scheiße und danke für denn coolel nach name denn ich nicht mall aus sprechen kann. LG Kleines mächen
Hallo zusammen! Liebe Katja-Fans!
Auch ich habe heute das erste Schreiben von Frau Katja Günther bekommen!
Dieses Luder hat mich also auch erwischt!
So, da stand dann drauf “Stadtsparkasse Fürstenfeldbruck”!
Wie kann das sein, dass eine Bank ( Stadtsparkasse München ) diese Dame rauswirft und die Sparkasse Fürstenfeldbruck ihr ein Konto eröffnet!
WARUM TUT NIEMAND WAS GEGEN DIESES LUDER????