Zahlungsklagen
Übersicht der Urteile zu Internetvertragsfallen
AG München, Urt. 16.01.07, Az. 161 C 23695/06
Das erste streitige Urteil, in dem sich ein Richter mit der Frage befassen musste, ob bei den Internetvertragsfallen eine Zahlungspflicht besteht, stammt vom Amtsgericht München.
Es verneinte die Zahlungpflicht. Gegenstand war die Seite lebenserwartung.de von der VitaActive Ltd.
AG Hamm, Urt. v. 26.03.2008, Az. 17 C 62/08
Das AG Hamm verneinte die Zahlungspflicht für die Anmeldung der Seite smsfree24.de. Auch auf dieser Seite werde nicht ausreichend auf den Preis hingewiesen.
Nähere Informationen und der >Volltext des Urteils
AG Berlin-Mitte, Urt. v. 05.11.2008, Az. 17 C 298/08
Das Gericht entschied, dass die Betreiber von nachbarschaft24.net (Netsolutions FZE) keinen Anspruch auf Zahlung der geforderten Beiträge haben.
So sei zum einen nicht ersichtlich, worin überhaupt die Leistung der Seite bestehe und zum anderen werde auf den Preis nicht ausreichend deutlich hingewiesen.
Ist bei der Firma Go Web Ltd. von der internet seite http://www.berufe-welt.de bereits ein richterliches Urteil gefallen? Oder kann sich hinter der Firma auch eine von ihnen schon aufgeführte Firma verbergen?
[...] grad noch auf diese seite gestoßen, wo solche gerichtsverfahren bereits abgeschmettert wurden: verbraucherrechtliches… » Gerichtsurteile zu Internetvertragsfallen – Teil 1 ich hoffe das geht alles gut aus. man so ein unnötiges [...]
[...] zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen." Dann zeige mal deinen Anwalt das hier!!!! verbraucherrechtliches… Gerichtsurteile zu Internetvertragsfallen – Teil 1 verbraucherrechtliches… Gerichtsurteile zu Internetvertragsfallen – Teil 2 [...]
[...] enthalten sind, unwirksam, da überraschend. Liste von Urteile bei Verbraucherrechtliches, Link dazu Hier der Link zu den Screenshot der link Der Link Prozesse des Verbraucherzentrale [...]
danke für den hinweiß, bin ihn auch auf den leim gegangen,
kosten frei runterladen
Habe bei GMX die geforderte Zhlg. von 17,94 Euro vorerst nicht bezahlt weil ich diesen zusätzlichen Dienst NICHT geordert oder benutzt habe. Hatte mich vorher auch gewährt und denen geschrieben telefoniert gefaxt – kurz darauf kam ein Inkassobrief mit einer Forderung über 86,08 € daher habe ich die 17,94 € eingezahlt weil ich wegen dem Inkassobrief eingeschüchtert war. Dachte ich zahle lieber (obwohl ungerecht) die 17,94 € und habe meine Ruhe. Ist aber nicht so denn kurz darauf bekam ich vom BID Bayrischer Inkasso Dienst wieder eine Forderung diesmal über über 60,16 Euro.
Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich auch die ungerechte Forderung von GMX nicht bezahlt. Bezahlt habe ich auch deswegen weil sie mir mein Postfach gesperrt haben und ich meine Post noch lesen wollte bevor ich kündige. Was jetzt zu tun ist soll ich nicht fragen – habe es schon gelesen – vielleicht haben sie doch einen Rat für mich. Bin Pensionistin österreicherin wohne aber in Freilassing weil das wohnen hier billiger ist und ich nur 820,00€ Pension bekomme. Klar tun mir die 60,16 € weh wenn ich die zahlen muss.