Gerichtsurteile zu Internetvertragsfallen - Teil 2

Montag, 2. Februar 2009

Unterlassungsklagen u.a. wegen unzureichender Preisinformation

Übersicht der Urteile zu Internetvertragsfallen

LG Frankfurt a.M., Urt. v. 27.06.2007, Az. 2-6 O 803/06

Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen den Direktor der NetContent Ltd. wegen der Seiten

  • gedichte-server.com
  • vorlagen-archiv.com
  • kochrezepte-server.com
  • grafik-archiv.com
  • sudoku-welt.com

Das Gericht sah einen Verstoß gegen Preisangabenverordnung, da der Preis lediglich unterhalb des Anmeldebuttons am unteren Rand der Seite in dessen letzten Zeile genannt wurde.

LG Stuttgart, Urt. v. 15.05.2007, Az. 17 O 490/06

Unterlassungsklage des vzbv gegen Internet Service AG unter anderem wegen unzureichender Preisinformation auf den Seiten Esims.de, Testcars.de, Getbestnews.com und Speecartester.com.

Die Beklagte wurde zur Unterlassung verurteilt.

Urteil im Volltext

LG Berlin, Urt. v. 15.06.2007, Az. 96 O 21/07

Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale gegen Internet Service AG wegen unzureichender Preisifnormation auf den Seiten lebensprognose.com und 88sms.ch.

Die Beklagte wurde zur Unterlassung verurteilt.

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale

LG Hanau, Urt. v. 07.12.2007, Az. 9 O 870/07

Unterlassungsklage des vzbv gegen Online Service Ltd. wegen unzureichender Preisinformation auf den Seiten

  • lebenstest.de
  • berufs-wahl.de
  • iq-fieber.de
  • online-flirten.de

Beklagte wurde zur Unterlassung verurteilt

Pressemitteilung des vzbv

Urteil im Volltext

LG Frankfurt a.M., Versäumnisurteil v. 07.02.2008, 3/12 O 71/07

Unterlassungsklage des DSW gegen VitaActive Ltd. wegen unzureichender Preisinformation auf den Seiten www.lebenserwartung.de und www.iq-fight.de

Die Beklagte wurde zur Unterlassung verurteilt

HG Wien, Urt. 20.3.2008, Az. 22 Cg 47/07s

Unterlassungsklage des VKI gegen Internet Service AG (vormals Xentria) wegen irreführender Werbung und unzureichender Preisinformation auf den Seiten (www.1sms.at bzw. www.1sms.ch, bzw. www.1sms.de), www.esims.at (bzw. www.esims.ch, bzw. www.esims.de) und www.88sms.at (bzw. www.88sms.ch, bzw. www.88sms.de).

Die Beklagte wurde zur Unterlassung verurteilt.

Pressemitteilung des VKI

Urteil im Volltext [pdf]

OGH, Urt. v. 20.05.2008, Az. 4 Ob 18/08p

Unterlassungsklage der Österreichischen Bundesarbeitskammer gegen die IS Internet Service AG unter anderem wegen irreführender Werbung und unzureichender Preisinformationen auf den Seiten lebensprognose.com, www.1sms.at, www.1sms.ch, www.1sms.de, www.esims.at, www.esims.ch, www.esims.de, www.88sms.at und www.88sms.ch.

Die Beklagte wurde zur Unterlassung verurteilt.

Urteil im Volltext

LG Frankfurt, Beschluss v. 16.10.2008, Az. 2-06 O 514/08

Einstweilige Verfügung der Berliner Private Sale GmbH gegen Online Content Ltd. wegen unzureichender Preisinformation auf fabrik-verkauf.de

Nähere Informationen

OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.12.2008, Az. 6 U 187/07

Unterlassungsklage des DSW gegen Genealogie Ltd. (betrieb u.a. die Seite genealogie.de) und deren Direktoren, wegen unzureichender Preisinformation, unzulässiger AGB und fehlerhafter Widerrufsbelehrung.

Die Beklagte wurde nicht nur zur Unterlassung verurteilt, sondern auch dazu, über den erzielten Gewinn Auskunft zu erteilen.

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale

Urteil der Vorinstanz (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 05.09.2007, Az. 3-08 O 35/07) im Volltext [pdf]

OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.12.2008, Az. 6 U 186/07

Unterlassungsklage des DSW gegen NETContent Ltd. wegen unzureichender Preisinformation.

NetContent Ltd. wurde zur Unterlassung verurteilt.

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale

5 Kommentare zu “Gerichtsurteile zu Internetvertragsfallen - Teil 2”

  1.  
    2. Februar 2009 | 16:06
     

    […] Unterlassungsklagen u.a. wegen unzureichender Preisinformation […]

  2.  
    2 — Best
    27. Februar 2009 | 18:25
     

    kann man einen vertrag wiederrufen obwohl man angehakt hat dass man auf das wiederrufsrecht verzichtet.

  3.  
    3 — Chris
    19. März 2010 | 03:53
     

    Diese häkchen is nichtig
    laut gesetz kann man jeden vertrag wiederufen wenn die bedingungen nicht erfüllt wurden
    jedoch sollte man immer das kleingedruckte lesen

  4.  
    4 — Anina Eberhart
    31. Mai 2010 | 17:06
     

    Vielen Dank für die Hilfe! Es ist gut zu wissen, daß man nicht zahlen muß, denn der Schreck ist wirklich groß, wenn man nicht weiß, daß “versteckte” Preisangaben gesetzwidrig sind!
    Ich bin auf die Firma “Webtains GmbH” (www.routenplaner-service.de) reingefallen (die könnt Ihr auch auf die Liste der Internet-Abzocker setzen!) Dasselbe Spiel: auf Google “routenplaner” eingegeben, das nächstbeste Ergebnis angeklickt und auf einer Seite gelandet, auf der man seine Route eingeben kann. STatt der Route öffnet sich dann ein Fenster zur Angabe von Name, Adresse, Email - von Kosten keine Rede, nur unten das “übliche” AGB-Kästchen zum Bestätigen. Erst dann landet man wieder auf der Routenseite - und dort ist tatsächlich - wenn man es weiß und danach sucht - seitlich, winzigklein und in einem Fließtext “versteckt” von Kosten die Rede. Die AGB sind entsprechend - bei flüchtigem “Pflichtöffnen” ist nicht z.B. eine klare Preisliste da, sondern nur das Wort “kostenpflichtig” taucht mal auf.
    Ja ja, sobald man im Internet irgendwelche Adressdaten angeben soll, muß man halt leider, leider mißtrauisch werden…
    Nochmal Danke & Gruß, Anina

  5.  
    5 — webtains
    16. Juli 2010 | 18:08
     

    Recently I had read this post which is good information about the webtains to get more about busines.

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Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.

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