Gerichtsurteile zu Internetvertragsfallen - Teil 4

Montag, 2. Februar 2009

Sonstige Klagen

Übersicht der Urteile zu Internetvertragsfallen

LG Berlin, Urt. v. 08.05.2007, Az. 12 O 532/06

Vertragsstrafenklage des Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) gegen die Schmidtlein GbR, wegen unzulässiger Kopplung der Teilnahme eines Gewinnspiels an die kostenpflichtige Registrierung auf den Seiten.

Nähere Informationen

Urteil im Volltext [pdf]

LG Darmstadt, Urt. v. 22.11.2007, Az. 9 O 257/07

Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Schmidtlein GbR wegen irreführender Werbung, weil sich eine “Testzeit” nach Ablauf des Tages automatisch zu einem kostenpflichtigen Abo verlängern soll.

Die Beklagte wurde zur Unterlassung verurteilt.

OLG Wien, Urt. v 8.7.2008, 2 R 86/08v

Unterlassungsklage des VKI gegen Andreas & Manuel Schmidtlein GbR wegen unzulässiger AGB und unzureichenden Vertragsinformationen.

Pressemitteilung des VKI

Urteil im Volltext [pdf]

1 Kommentar zu “Gerichtsurteile zu Internetvertragsfallen - Teil 4”

  1.  
    1 — Klappert Jürgen
    20. Februar 2009 | 15:00
     

    Trotz vieler Klagen scheint das Thema “Internetvertragsfallen” noch nicht den Weg zu allen Fachleuten gefunden zu haben.

    So konnte man am 19.02. in der MDR Sendung “Hier ab vier” trotz der Eigenwerbung: “hier ab vier-Rechts-Experte Gilbert Häfner kennt sich im Paragrafen-Dschungel bestens aus”, eben jenen Experten zum Thema http://www.megadownload.de aufgrund eines Zuschaueranrufes reden hören.
    Klar war, das ihm diese Seite und die dahinterstehende Internetabzocke kein Begriff war. Anstatt das einfach zu sagen, (wenn man nichts weiß, einfach mal den Mund halten), spulte er die Standardvorgehensweise bei einer seriösen Forderungsgrundlage ab.
    So besteht die Gefahr dass der Anrufer, der schon Geld für ein Einschreiben mit Rückschein vernichtet hat, die völlig unbegründete Forderung bezahlen wird.

    Also bitte weiter über die Internetabzocke aufklären, bis es sich zu allen Experten und daneben auch zu den Rechtsanwälten herumgesprochen hat.

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Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.

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