software-stream.de - Geschicktes Täuschungsmanöver

Montag, 2. Februar 2009

Die Betreiber von software-stream.de sind wirklich clever und geben sich alle Mühe, um ihre Opfer täuschen und zu verunsichern: Sie bringen nicht nur eine Version des Internetbrowsers Firefox in Umlauf, mit der man bestimmte Verbraucher-Informationsseiten nicht mehr ansehen kann (vgl. Meldung bei computerbetrug), sondern bedienen sich auch noch eines weiteren - zugegebenermaßen sehr geschickten - Tricks.

Viele Opfer von Internetvertragsfallen sind in großer Sorge, dass sie zahlen müssen, weil sie den Preis auf der jeweiligen Internetseite übersehen haben. Obwohl ihnen überall beteuert wird, dass versteckte Preisinformationen für einen wirksamen Vertrag nicht ausreichen, zahlen sie lieber - sie glauben, dass sie ansonsten verklagt werden und es sie noch teurer kommt.

Dies ist ein wichtiges Element des Geschäftsmodells “Internetvertragsfallen”: Betroffene verängstigen und so zur Zahlung veranlassen.

Besonders leichtes Spiel haben die Seitenbetreiber, wenn der Hinweis nicht nur irgendwo in den AGB oder nur am Seitenrand steht. Für die Seitenbetreiber hat das aber den “Haken”, dass bei einem deutlich sichtbaren Preis praktisch niemand mehr auf die Vertragsfalle hereinfällt.

Deswegen haben sich die Betreiber von software-stream.de (onTheRoad Network, Inhaber: Alexander Hennig, Osloer Straße 40, 18107 Rostock) nun einen besonders perfiden Trick einfallen lassen.

Das Anmeldeformular wird einfach in unterschiedlicher Weise dargestellt - je nachdem, ob man über google auf dieser Seite landet oder ob man den URL direkt im Browser eingibt.

Kommt man über google, erfolgt keine Preisangabe im Anmeldeformular:

software-stream.de ohne Preis

Gibt man hingegen die Adresse direkt beim Browser ein, dann sieht man eine deutliche Preisangabe:

software-stream.de mit Preis

Der Grund für diese unterschiedliche Darstellungsform liegt auf der Hand: die allermeisten User werden erstmals durch google auf die Seite gelangen und - wenn sie dann ihre Daten bei der Anmeldung angeben - nichts Böses ahnen und vor allem keine Kosten erwarten.

Wenn sie dann anschließend die Rechnung erhalten, schauen sie sich die Seite vermutlich erneut an und geben zu diesem Zweck die Adresse über den Browser ein oder folgen dem Link in der Mahn-E-Mail. Wenn sie das tun, entdecken sie die kaum zu übersehende Preisinformation und glauben, diese sei ihnen beim ersten Besuch versehentlich entgangen.

Einige wird das sicher verunsichern und sie glauben, die vielfach in Intetrnetforen und auch hier zu lesende Information “Wenn über den Preis nicht ausreichend informiert wird, musst du nicht zahlen”, gelte in ihrem Fall nicht. Ergebnis: sie zahlen, weil sie einen Prozess fürchten.

Kurzum: ein ziemlich cleverer Trick, um Internetnutzer zu verunsichern. Lasst euch nicht einschüchtern und zahlt nicht!

Nähere Informationen in den FAQ

15 Kommentare zu “software-stream.de - Geschicktes Täuschungsmanöver”

  1.  
    3. Februar 2009 | 01:48
     

    […] opendownload ( me too Postings ) Hier ist mal so ein Nebeneingang-Tunnel: verbraucherrechtliches… software-stream.de - Geschicktes Täuschungsmanöver __________________ Ich bekomme Rechnungen, Mahnungen, Inkassoschreiben oder Drohungen. Was soll […]

  2.  
    2 — AH
    3. Februar 2009 | 10:49
     

    Das ist wirklich “Scam 2.0″. Schockierend.

  3.  
    3 — Sebastian
    3. Februar 2009 | 19:56
     

    Räusper…
    Dass Alexander Henning noch frei rumläuft, ist schon fast ein Skandal. Ich will mal wissen, mit was er diesmal den reingefallenden droht? Wieder mit “Hausbesuch in den späten Abendstunden von mehreren Inkassomitarbeitern”?
    http://anti-abzocke.blogspot.com/2008/11/krimineller-gehts-kaum-noch-neue.html

  4.  
    4 — Mario H.
    4. Februar 2009 | 22:37
     

    Naja, ganz so neu ist die Masche auch nicht. Das machen wohl die meisten so. Ist aber schon sehr fies, darum lohnt es sich durchaus, wenn man eine solche Rechnung bekommt, zuerst mal bei den einschlägigen Seiten (Computerbetrug und Co.) vorbei zu schauen. Und wenn plötzlich die ganzen Seiten mit solchen Infos nicht mehr gehen, sollte eine deutliche Warnlampe angehen…

  5.  
    5. Februar 2009 | 22:56
     

    […] keiner. Andere tauchten ab, wenn die Tricks öffentlich wurden. Völlig ignornant die Masche (z.B. verbraucherrechtliches… software-stream.de - Geschicktes Täuschungsmanöver ) durchzuziehen, wenn die Presse seit Tagen berichtet, zeugt wenigstens von ausgeprägtem Starrsinn. […]

  6.  
    5. Februar 2009 | 23:43
     

    […] Doch es wird noch dreister. Wie Ronny Jahn auf Verbraucherrechtliches.de berichtet, arbeitet der Betreiber von Software-Stream.de zusätzlich auch noch mit zwei verschiedenen Anmeldemasken, um Verbraucher zu täuschen - eine mit Preisangabe, eine ohne. […]

  7.  
    6. Februar 2009 | 11:08
     

    […] –> Weitere Informationen auf Verbraucherrechtliches –> Zu Internetvertragsfallen allgemein: Telemedicus […]

  8.  
    8 — Peter Krause
    7. Februar 2009 | 16:32
     

    Warum kommen diese “Gangster” bei Gericht mit Ihren Betrugsmaschen immer wieder durch, obwohl der Betrug doch offensichtlich ist. Die müßten auf Lebenszeit von jeglicher Handelsausübung gesperrt werden. Ansonsten ist es ja geradezu eine Einladung für die immer weiter zu machen. Ich verstehe unser Rechtssystem nicht mehr. Da sollte sich Frau Zypris mal ein wenig mehr mit befassen und nicht so leichtgläubig sein, wie mit dem Telefonterror der Callcenter.

  9.  
    9 — kLAWtext
    10. Februar 2009 | 15:25
     

    …die Seite verhält sich jetzt anders: Man kann sich nicht anmelden, der Preis wird standardmäßig angezeigt und dazu der Text “Die Anmeldung ist in Kürze wieder verfügbar” anstelle des Anmelde-Buttons.

    Was ist denn da geschehen?!

  10.  
    10 — kLAWtext
    10. Februar 2009 | 15:55
     

    Abofalle 2.0…

    jedenfalls sieht man derzeit in jedem Fall die Preisangabe, eine Anmeldung ist jedoch nicht möglich: Anstelle des Anmelde-Buttons findet sich jetzt der Text “Die Anmeldung ist in Kürze wieder verfügbar”. …

  11.  
    11 — Benny
    11. Februar 2009 | 04:43
     

    “…die Seite verhält sich jetzt anders: Man kann sich nicht anmelden, der Preis wird standardmäßig angezeigt und dazu der Text ”

    War vor Kurzem schonmal so, dann ging man wieder zum alten Modell)ohne Preisangabe wenn man über Google kommt) über. Es ändert sich immer auf der Seite.

  12.  
    12 — Bernd
    8. März 2009 | 22:26
     

    Inzwischen sind zwei neue Seiten von dem Betreiber ins Netz genommen worden. softloaders.de und speed-loader.de

  13.  
    13 — Kevin
    16. März 2009 | 18:14
     

    Auch mir ist es so ergangen mit http://www.opendownload.de. Am 14.03.09 bin ich
    über google zu dieser Webadresse gekommen und habe mich Registriert im glauben wenigstens freeware Programme runterladen zu können. Ich habe die AGB leider angeklickt ohne sie durchzulesen. Als ich den Registrierungslink bekam, war weit und breit kein Hinweis über einen kostenpflichtigen Vertrag. Heut habe ich plötzlich eine Rechnung samt
    Kundennummer über einen 2 jährigen Downloadvertrag zu Euro 96,– pro Jahr, im Voraus zu bezahlen in meinen e-mails gefunden. Heute habe ich der Firma geschrieben, dass ich noch Schüler bin und noch nicht 18 Jahre und daher noch keine Verträge abschließen kann und darf.

  14.  
    14 — WS
    19. März 2009 | 16:17
     

    Noch eine Seite vom gleichen Betreiber: fast-loader.de

  15.  
    15 — Martin Okon
    23. März 2009 | 22:28
     

    hier gibts das ganze noch für den Firefox allerdings mit zwei verschiedenen Seitennamen einmal download-basic.xx und software-point.xx, beides sind der selbe betreiber, auf software gibt es das ganze ohne preis und auf downloadbasic dann mit dem Preis von 84 Euro

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