Erneut versucht ein findiger Unternehmer für sich fruchtbar zu machen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher massenhaft durch Telefonwerbung belästigt werden. Gegen Zahlung von 59 € wird Schutz vor den nervenden Anrufen versprochen.
Diesmal ist es die VIWD Ltd. Holzhauserstr. 177 in 13509 Berlin. Dieses Unternehmen firmiert unter mehreren Bezeichnungen
- Verbraucherinitiative gegen Werbebelästigung und Datenmissbrauch
- Initiative gegen Werbebelästigung und Datenmissbrauch
- Deutscher Zentralverband Verbraucherschutzhilfe
Director der VIWD Ltd. ist laut Register der 21jährige Eren Büyükkircali, der auch Inhaber der Domain viwd-consult.de ist.
Was bekommt der Verbraucher für seine 59 €? Das ist wirklich nicht viel:
VIWD wird alle ihm bekannten Adresshändler, welche missbräuchlich die Daten - insbesondere die Bankverbindung - des Mitglieds nutzen oder weitergeben, schriftlich zur Löschung dieser Daten auffordern und diese gegebenenfalls anwaltlich abmahnen lassen. […] Die VIWD schützt das Mitglied vor unerwünschter Werbebelästigung in Form von telefonischen Anrufen, Faxen und gegebenfalls Briefsendungen durch den Eintrag seiner Telefonnummer und Adresse in seine eigene Werbe-Sperrlisten.
Was genau mit dieser “Sperrliste” geschieht, erfährt man leider nicht. Denkbar ist also auch, dass Herr Büyükkircali die Liste einfach nur ordentlich abheftet.
Daneben wird versprochen, werbende Unternehmen abzumahnen
Sollten Unternehmen das Mitglied, trotz Eintragung in die Sperrliste, unerwünscht kontaktieren oder dessen Daten - insbesondere seine Bankverbindung missbräuchlich verwenden, so wird die VIWD sofern es ihm gemeldet wird einen Anwalt mit einer Abmahnung beauftragen. Bedingung dafür ist Vorliegen von schriftlichen Unterlagen des deutschen werbenden Unternehmens und die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung mit welcher das Mitglied bestätigt, Werbung nicht erlaubt zu haben. Diese Abmahnung zielt auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung durch das Unternehmen, welches sich dadurch im Weiderholungsfall zu einer hohen Geldstrafe von bis zu 250.000,- Euro verpflichtet.
Sprachlich besonders originell ist der Hinweis, in welcher Form der Verbraucher den Werbeanruf melden soll
Aus rechtssorgfaltlichen Gründen können ausschließlich nur solche Beschwerdemeldungen bearbeitet werden die Anhand dieses Beschwerdeformulars gemeldet wurden.
(Hervorhebung nicht im Original)
Die 59 € kann man sich sparen! Die Werbesperrliste ist nichts wert, da Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne vorherige Einwilligung ohnehin wettbewerbswidrig ist. Und auch für die versprochenen Abmahnungen muss man kein Mitglied bei der VIWD werden. Es genügt, wenn man entsprechende Werbeanrufe den Verbraucherzentralen mitteilt. Diese mahnen regelmäßig Unternehmen wegen Telefonwerbung ab und haben auch schon zahlreiche gerichtliche Verfahren eingeleitet.
Die Verbraucherzentrale Berlin hat für solche Fälle ein Meldeformular auf ihrer Internetseite unter http://www.vz-berlin.de/telefonwerbung. Sie sucht auch noch nach Betroffenen, die von der VIWD Ltd. angerufen wurden.
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