In der Vergangenheit hat man sich mitunter die Augen reiben müssen, warum die Strafverfolgungsbehörden in puncto Internetvertragsfallen so träge sind und den Betreibern nicht das Handwerk legen.
Inzwischen scheinen einige Staatsanwaltschaften jedoch wach geworden zu sein. So kam es nun erstmals auch zu einer Verurteilung der Betreiber einer solchen Vertragsfalle. Es ging unter anderem um die Seiten der RC Online Vermarktungsgesellschaft, u.a. fabrik-einkauf.com.
Insgesamt sind 986 vollendete und 196 versuchte Taten angeklagt, dabei sollen die Jurastudenten über 130 000 Euro ergaunert haben.
Das Landgericht Göttingen verurteilte die zwei Täter aus Fulda und Hamburg am Montag wegen gewerbsmäßigen Betrugs im besonders schweren Fall zu 18 und 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Eine dritte Person aus Göttingen wurde wegen Beihilfe zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Die Angeklagten müssen zudem Geldbußen bis zu 25 000 Euro an Opferhilfeeinrichtungen zahlen.
Es ist zu hoffen, dass dies nicht die letzte Entscheidung in diesem Sinne bleibt.
Quelle: Computerbetrug.de, HNA