Verbraucherzentralen lassen AGB von Mobilfunkanbietern gerichtlich prüfen

Sonntag, 13. September 2009

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Sommer 2008 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von 19 Mobilfunkanbietern überprüft. Fast 200 Bestimmungen hielten einer rechtlichen Bewertung nicht stand und die Unternehmen wurden entsprechend abgemahnt. Beanstandet wurden vor allem unangemessene Kündigungs- und Sperrregelungen, Schadensersatzklauseln und Vertrags- bzw. Preisänderungsklauseln.

„Unternehmen sollten einen fairen Umgang mit ihren Kunden pflegen. Daran haben wir die Anbieter mit unseren Abmahnungen erinnert“, so Vorstand Gerd Billen.

Für rund 100 Klauseln unterzeichneten Unternehmen bereits vorgerichtlich eine Unterlassungserklärung.

 Wegen weiterer Klauseln ging der vzbv vor Gericht und die Richter erklärten in der ersten Instanz nahezu alle Klauseln für rechtswidrig.

Auflistung der Urteile

(Quelle: vzbv)

Auch die Verbraucherzentrale Hamburg hat einen Erfolg gegen einen Mobilfunkanbieter wegen benachteiligender Allgemeiner Geschäftsbeindigungen erreicht. Das Landgericht Itzehoe untersagte Talkline/Debitel folgende Klauseln (Urteil vom 19.09.2008, Az. 10 O 91/08):

  1. Künftige Änderungen dieser AGB, der Preislisten oder der Tarifinformationen wird Talkline dem Kunden schriftlich mitteilen. (…) Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Änderungen Widerspruch erhebt. Auf diese Folge weist Talkline den Kunden in seiner Mitteilung hin.
  2. Talkline ist zur teilweisen oder vollständigen Sperre der vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere des Zugangs des Kunden zu den Mobilfunknetzen berechtigt, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet.

Talkline/Debitel hatte zunächst Berufung eingelegt. Die wurde nach Angaben der Verbraucherzentrale zurück genommen, nachdem das OLG Schleswig deutlich gemacht hatte, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg haben werde. Die Entscheidung ist somit seit dem 17. Juni 2009 rechtskräftig.

2 Kommentare zu “Verbraucherzentralen lassen AGB von Mobilfunkanbietern gerichtlich prüfen”

  1.  
    1 — kLAWtext
    14. September 2009 | 10:51
     

    “[…] In einem aktuellen Beitrag listet das Blog übersichtlich diejenigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von diversen Mobilfunkanbietern auf, die von Gerichten als unzulässig eingestuft worden sind und wird von mir daher als “Recht, lesenswert” eingestuft […]”

  2.  
    15. September 2009 | 20:37
     

    […] Quelle: Verbraucherrechtliches.de / Zum Artikel […]

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Bitte keine Anfragen "Was soll ich tun?", "Wie soll ich mich verhalten?". In den meisten Fällen sind diese Fragen völlig überflüssig, weil die nötigen Informationen in dem Artikel stehen oder jedenfalls bereits entsprechend verlinkt sind. Wer darüber hinaus eine individuelle Rechtsberatung wünscht, muss sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Nachtrag: Da dieser Hinweis offenbar nicht fruchtet, werden ab sofort jegliche Anfragen nach rechtlicher Beratung nicht mehr freigeschaltet bzw. gelöscht. Tut mir leid, aber sonst quellen die Kommentare über.

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