LG Koblenz verbietet Vertragsfalle von 1&1 Internet AG

Wednesday, 19. May 2010

Das LG Koblenz verbietet dem Internetdienstleister 1&1 Internet AG, Angebote als Gratisleistung anzupreisen, wenn diese nach einiger Zeit in kostenlose Abonnements übergehen (Urt. v. 18.05.2010, Az. 1 HK O 85/09 – nicht rechtskräftig). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Im konkreten Fall hatte 1&1 seinen Neukunden ein kostenloses Sicherheitspaket mit Antivirus- und Firewall-Programm angeboten. Lediglich aus einem kleinen Hinweis ging hervor, dass es sich bei dem vermeintlichen Gratis-Angebot um einen Abonnement-Vertrag handelt, der sich automatisch verlängert, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Monaten kündigt. Nach Ablauf der Freimonate sollte das Sicherheitspaket 4,99 Euro im Monat kosten.

Das Landgericht befand diese Werbemethode für irreführend. Es sei recht einfach, die Kosten so darzustellen, dass eine unbedachte Bestellung ausgeschlossen ist. “Wenn man das so machen kann, dann sollte man es auch tun” zitiert der vzbv eine Aussage des Richters in der mündlichen Verhandlung.

Eine ähnliche Masche hatte das OLG Koblenz bereits in einem führeren Verfahren dem Anbieter web.de untersagt (Urt. v. 18.03.2009 – 4 U 1173/08). web.de gehört wie 1&1 zum Unternehmen United Internet AG gehört.

Quelle: Pressemitteilung des vzbv.

2 Comments zu 'LG Koblenz verbietet Vertragsfalle von 1&1 Internet AG'

  1.  
    19. May 2010 | 20:50
     

    [...] Quelle: Verbraucherrechtliches.de / Zum Artikel [...]

  2.  
    raz
    20. May 2010 | 20:09
     

    Gehe ich falsch in der Annahme, dass die Gratisleistung nach einiger Zeit in ein KOSTENPFLICHTIGES Abonnement “umschlägt”?

    Beste Grüße

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