Beck-Verlag und das Widerrufsrecht

Monday, 7. June 2010

In von Weizsäckers Buch “Der Weg zur Einheit” (Verlag C.H.Beck) habe ich einen Werbeflyer für einige sehr interessante Bücher gefunden. Unter anderem wurde für die von Helmut Schmidt und von Richard von Weizsäcker herausgegebene Reihe “Die Deutschen und ihre Nachbarn” geworben.

Aber das wäre für sich genommen noch kein Thema für hier. Verbraucherrechtlich interessant wird es auf dem Bestellformular. Mit diesem kann man direkt beim Verlag per Post, Fax oder E-Mail die beworbenen Bücher bestellen. Zum Widerrufsrecht heißt es dort in einem Sternchenhinweis:

Diese Bestellung kann innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Bestellkarte schriftlich beim Verlag C.H.Beck, 80791 München widerrufen werden. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs innerhalb dieses Zeitraumes (Datum des Poststempels). Die Lieferung ab Verlag C.H.Beck erfolgt versandkostenfrei.

Da bleibt nur zu hoffen, dass sich dies andere Verlage nicht zum Vorbild nehmen. Die Gefahr ist jedoch nicht gering, da sie vielleicht denken: “Die von Beck müssen doch wissen, wie es richtig geht”. Immerhin ist Beck wohl einer der wichtigsten juristischen Fachbuchverlage in Deutschland.

Und nun als Spiel für die Kommentare: “Finde die Fehler!”

3 Comments zu 'Beck-Verlag und das Widerrufsrecht'

  1.  
    ckd
    8. June 2010 | 10:50
     

    Also, es ist länger her, dass ich mich mit sowas beschäftigt habe. Aber spontan fällt mir auf, dass der Widerruf auch einfach durch Rücksendung der Wahre erklärt werden kann. Ein Sternchenhinweis dürfte ebenfalls nicht der Anforderung genügen, die wohl deutliches Hervorheben verlangt. Ach und die Widerrufsfrist dürfte erst 2 Wochen nach Eingang der Lieferung beginnnen. Da hier gegen diverse verstoßen wird, beginnt die Frist wohl sogar erst nach der ordnungsgemäßen Belehrung oder sechs Monate nach Vertragsschluß(?). … mmh an mehr kann ich mich gerade nicht erinnern. Wieviele Punkte habe ich übersehen?

  2.  
    22. June 2010 | 03:30
     

    [...] nicht mal richtig wissen oder können? Dazu fand ich einen interessanten Beitrag auf dieser Webseite. Tags: Abmahnung, ebay, Verbraucherrecht, [...]

  3.  
    wyflick
    7. December 2011 | 10:08
     

    als nicht juristischer Durschschnittsbürger:
    Wie lautet die Auflösung?

    oder gibt es einen link auf passende Erläuterungen?

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